Abklärung und Beratung

Nach einer Kontaktaufnahme durch Sie, Ihre Angehörigen, Hausärztin oder Hausarzt, Spital oder Rehaklinik vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch.

 

Wir besprechen mit Ihnen zusammen Ihre Situation, planen und koordinieren die notwendigen Massnahmen.


Wie wird der Pflege-/Hilfsumfang festgelegt?

Bevor die Spitex die Betreuung einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- und/oder Hilfeleistungen ab. Eine Bedarfsabklärung für Pflegeleistungen ist gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Die Spitex Bauma ermittelt den Pflege- und Betreuungsbedarf mit dem Abklärungsinstrument interRAI-HC.

Dabei stehen grösstmögliche Selbständigkeit und Lebensqualität der Klientinnen und Klienten im Vordergrund.

Die Anwendung von interRAI-HC verbessert nachweislich die Qualität der Pflege und garantiert eine systematische Qualitätsförderung, die den Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) genügt.

Sie liefert eine gute Basis zur Nachvollziehbarkeit der Leistungen, fördert unter Pflegenden und Betreuenden eine gemeinsame Sprache und erleichtert die Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Alle Daten werden streng vertraulich behandelt!

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Merkblatt zu interRAI-Home-Care (HC).pdf
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